Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:

  • Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
  • Herzerkrankungen
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Thrombose
  • Depressionen (bestimmte Arten)
  • ADS (bestimmte Formen)
  • kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • geistig behinderten Menschen
  • Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
  • Einnahme von Psychopharmaka
  • Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von dafür speziell ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)