Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
- Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…)
- Persönlichkeitsstörungen
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
- Herzerkrankungen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Thrombose
- Depressionen (bestimmte Arten)
- ADS (bestimmte Formen)
- kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
- geistig behinderten Menschen
- Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
- Einnahme von Psychopharmaka
- Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von dafür speziell ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)